Schöner wohnen
und dabei Steuern sparen
Der Erhaltungsaufwand von selbst genutztem Wohneigentum wird vom Staat mit bis zu 1.200 Euro im Jahr subventioniert.
Konkret können Sie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie das Anstreichen und Tapezieren von Wänden, Streichen oder Lackieren von Fenstern, Türen, Heizkörpern und
Heizungsrohren sowie Wandschränken und das Ausbessern von Löchern in Wänden steuermindernd gelten machen.
Ein Vorteil, der sich für Sie bezahlt macht.
In unserer Rechnung sind die abzugsfähigen Positionen bereits gesondert aufgeführt.
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